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Als Strafverteidiger und Anwalt für Ausländerrecht in Berlin vertrete ich Mandanten in jeder Phase des Verfahrens.
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Spezialisierungen
Ihre Rechte stehen an erster Stelle. Klare Vertretung in Berlin: Strafrecht vom Ermittlungsverfahren bis zur Verteidigung vor Gericht sowie Ausländerrecht mit Aufenthaltstitel, Aufenthaltstitel verlängern in Berlin, Einbürgerung und Familiennachzug.
Verteidigung insbesondere bei Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht, dem Jugendstrafrecht, dem Verkehrsstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht.
Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten rund um die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Einbürgerung, den Familiennachzug sowie das Visumverfahren.
Als Rechtsanwalt im Strafrecht und Ausländerrecht in Berlin hat die konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte für mich höchste Priorität.
Eine sorgfältige Bearbeitung jedes Mandats, eine ehrliche Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und persönliches Engagement bilden die Grundlage meiner anwaltlichen Tätigkeit.
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Ein Anfangsverdacht genügt, damit die Behörden tätig werden.
Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten
Jetzt kommt es auf schnelles und überlegtes Handeln an. Lassen Sie die Vorwürfe prüfen und besprechen Sie die nächsten Schritte mit Ihrem Anwalt.
Jetzt ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt, damit dieser den Kontakt herstellt und die notwendigen Schritte einleitet.
Bewahren Sie Ruhe und geben Sie keine eigenen Erklärungen ab. Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt, um die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen und Ihre Rechte zu sichern.
Für mehr Infos klicken
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So sichern Sie Ihre Rechte.
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Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer Honorarvereinbarung. Die voraussichtlichen Kosten werden vor der Beauftragung transparent besprochen. Auch die Kosten einer Erstberatung werden Ihnen vorab mitgeteilt.
In der Erstberatung nehme ich mir Zeit, Ihr Anliegen ausführlich zu besprechen und offene Fragen zu klären. Gemeinsam besprechen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten und das weitere Vorgehen.
Eine Beratung ist auf Deutsch, Türkisch, Englisch und Französisch möglich.
Ja. Neben einer persönlichen Beratung in der Kanzlei ist eine Erstberatung auch telefonisch oder per Videokonferenz möglich.
Gerne berate ich Sie persönlich. Schildern Sie mir Ihr Anliegen einfach über mein Kontaktformular – ich melde mich zeitnah persönlich bei Ihnen zurück.
Schreiben Sie über das Kontaktformular oder rufen Sie an. Ich melde mich schnellstmöglich persönlich zurück.

Wenn es um eine Beauftragung als Verteidiger oder ein komplexeres Anliegen geht, empfehle ich Ihnen, das ausführliche Kontaktformular zu nutzen.